Vieles ist nach wie vor unklar, ein Ende der Streitigkeiten nicht abzusehen. Trotzdem bereitet sich Alinghi mit Hochdruck auf die Verteidigung des America’s Cup im Februar 2010 vor.
Das jüngste Urteil von Richterin Shirley Werner Kornreich bestimmt, dass der 33. America's Cup Anfang Februar 2010 oder zu einem «im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten» späteren Zeitpunkt stattfinden muss. Ein zuvor ergangenes Urteil des New York Court of Appeals wurde also bestätigt. Und damit wird die America's Cup-Stiftungsurkunde «Deed of Gift» teilweise ausser Kraft gesetzt! Dieses Papier besagt, dass zwischen Mai und Oktober der Cup nur in der nördlichen Hemisphäre ausgetragen werden kann. In einem früheren Urteil bestimmte jedoch Richter Herman Cahn, dass Valencia oder «jeder andere» von der Société Nautique de Genève (SNG) vorgeschlagene Austragungsort rechtens sei. Somit ist ein Austragungsort in der nördlichen Hemisphäre sogar im Februar richterlich abgesegnet.
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